Informationen zum Fahrgastbeförderungsschein
Voraussetzungen
die Vollendung des 21. Lebensjahres und der Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B. Die Klasse B muss innerhalb der letzen 5 Jahre für einen Zeitraum von 2 Jahren erteilt gewesen sein.der Besitz des Kartenführerscheines Ein allgemeinmedizinisches Gutachten „Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klassen C,CE (C1+C1E) D, D1, DE D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen nach § 11 Abs. 9 und § 48 Abs. 4 + 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung“ (die behandelnden Ärzte haben das entsprechende Formular oder müssen es bestellen).
Gültigkeit: 1 Jahr ab Untersuchungsdatum des Gutachtens
Ein augenärztliches Gutachten genannt „Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klassen C,CE (C1+C1E) D,D1,DE D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerblichen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen nach § 11 Abs. 9 und § 48 Abs. 4+5 der Fahrerlaubnis-Verordnung“ (die behandelnden Ärzte haben das entsprechende Formular oder müssen es bestellen).
Gültigkeit: 2 Jahre ab Untersuhungsdatum des Gutachtens
Ein arbeits- und betriebsmedizinisches Gutachten genannt „Bescheinigung über die arbeits- und betriebsmedizinische Untersuchung von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klassen D,D1,DE D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen nach § 11 Abs. 9 und § 48 Abs. 4+5 der Fahrerlaubnis-Verordnung“ (die behandelnden Ärzte haben das entsprechende Formular oder müssen es bestellen)
Gültigkeit: 1 Jahr ab Untersuchungsdatum des Gutachtens
Sofern Sie noch nicht im Besitz des Kartenführerscheines sind, ein Foto aus neuerer ZeitEin gültiger PersonalausweisEin Führungszeugnis der Belegart „0“ (behördliches Führungszeugnis, das bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden muss und dann vom Bundesamt für Justiz Berlin der Führerscheinstelle direkt zugeschickt wird (ein privates Führungszeugnis ist nicht ausreichend).
Die o.g. Unterlagen müssen bei Anragstellung der Führerscheinstelle vorliegen. Die Bestellung des Führungszeugnis kann parallel erfolgen. Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich, da Sie Unterschriften zu leisten haben.
Es fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von Euro 42,60 an, die bei Antragstellung gezahlt werden muss.
Die ärztlichen Untersuchungen können Sie bei Ihrem Allgem.-Mediziner und Ihrem Augenarzt und einem Arbeits- und Betriebsmediziner machen lassen, jedoch können diese drei Untersuchungen auch von einem Arbeits- und Betriebsmediziner gemacht werden. Bitte erkundigen Sie sich vorab nach den Kosten, da diese Untersuchungen nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
Arbeits- und Betriebsmediziner die uns bekannt sind:
Dr. Möhlmann in Dorum 04742 / 92360
Herr Schmidt in Wehden 04704 / 230738
Dr. Corleis in CUX/Brhv. 04721 / 5003931
Stadtkrankenhaus CUX 04721 / 781400
BAD arbeitsmedizinischer Dienst BHV 0471 / 59512323
Nach erfolgter Antragsstellung, ist für das Bereitstellungsgebiet eine Ortskunde-
prüfung abzulegen.
Die Ortskenntnisprüfung ist in zwei Bereiche aufgeteilt:
Zunächst gibt es einen allgemeinen Fragebogen zur Taxenordnung, die Ihnen nach Antragstellung zur Verfügung gestellt wird.
Der zweite Teil beinhaltet Fragen zur Ortskenntnis Ihres Bereitstellungsgebietes. Die Fragen beziehen sich auf die Kenntnis der Lage von Straßen, Plätzen oder Einrichtungen, Gebäuden oder sonstigen Zielen in Ihrem Bereitstellungsgebiet sowie der kürzeste Weg dorthin (Z.B.: „Welches ist der kürzeste Weg von der Strasse X zur Str. Y? oder „In welcher Strasse befindet sich das Rathaus“ oder „Nennen Sie Ärzte, Name und Strasse“ oder „Wo beginnen und enden folgende Strassen“ oder wie weit ist es von A nach B (km/Zeit)“).
Es empfiehlt sich das Studium Ihres Bereitstellungsgebietes mittels Ortsplan (Stadtplan) und gültigem Telefonbuch der Region. Übungsmaterial wird nicht ausgehändigt.
Bereitstellungsgebiet für den Betriebssitz Bokel / Loxstedt:
Samtgemeinde Beverstedt, Samtgemeinde Hagen und die Gemeinde Loxstedt.
Bereitstellungsgebiet für den Betriebssitz Langen:
Stadt Langen, Samtgemeinde Land Wursten, Gemeinde Nordholz, Samtgemeinde Bederkesa und die Gemeinde Schiffdorf.
Die Ortskenntnisprüfung ist aus organisatorischen Gründen schriftlich abzulegen. Prüfungstermine werden in der Regel monatlich anberaumt. Die Gebühr in Höhe von 30 Euro ist vor der Prüfung zu entrichten. Sollten Sie die Prüfung nicht bestehen, haben Sie die Möglichkeit die Prüfung 2x zu wiederholen. Danach werden Sie gesperrt und haben erst nach Ablauf von 3 Monaten die Möglichkeit die Prüfung zu wiederholen. Der Antrag ist auf 1 Jahr befristet; d.h. innerhalb eines Jahres ist die Prüfung erfolgreich abzulegen. Sollten Sie nicht bestehen, muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Kostenaufstellung:
Gebühr für die Ersterteilung eines Personenbeförderungsscheines 42,60 €
Gebühr für die Ortskundeprüfung (jede Wiederholung) 30,00 €
Umtausch in den Kartenführerschein, falls erforderlich 24,00 €
Beantragung eines Führungszeugnisses (bei der Gemeinde zu zahlen) 13,00 €
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109,60 €
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Die Kosten für die ärztlichen Untersuchungen sind von Arzt zu Arzt unterschiedlich und daher bei den genannten Ärzten zu erfragen.
Wenn Sie noch Fragen zu den Details haben, können Sie die Führerscheinstelle des Landkreis Cuxhaven unter 04721 / 662064 oder 04721 / 662065, Mo. – Fr. 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Mo. – Do. von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr erreichen.
Stand: 02.08.2007