Wir schaffen Mobilität - ob zum Arztbesuch oder Krankenhaus
Wir möchten Ihnen helfen, gesund zu werden - deshalb sollte Ihre Taxifahrt zum Arzt oder Krankenhaus bequem und problemlos sein.
Wir sind Ihr Partner für:
Fahrten zu ambulanten Behandlungen
ambulante Operationen, Tagesklinik
Dialysefahrten
Fahrten zur Bestrahlungs- & Chemotherapie
Fahrten zu stationären Behandlungen
Fahrten zur Reha
Wir schaffen Mobilität - trotz Handicap & Rollstuhl
Wirt möchten, dass Sie trotz Einschränkung mobil bleiben. Nutzen Sie unseren umfassenden Service speziell für Rollstuhlfahrten. Unser Fuhrpark umfasst unter anderem speziell umgebaute Fahrzeuge für die Beförderung von Rollstuhlfahrern.
Wir sind anerkannt bei allen Krankenkassen, Unfallkassen und Berufsgenossenschaften.
Grundsätzliches
Alle Fahrten müssen im Voraus durch Ihre Krankenkasse genehmigt werden (Ausnahme: Fahrten zu stationären Behandungen). Stellen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse einen entsprechenden Antrag.
Die Genehmigung müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen und dem Fahrer vorzeigen.
Fahrten zu ambulanten Behandlungen
(Arztbesuche, Krankengymnastik, ambulante Behandlungen im Krankenhaus)
Nur für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben aG, H oder BI und Personen mit der Pflegestufe 2 oder 3; auf ärztliche Anordnung in Sonderfällen auch Personen ohne diesen amtlichen Nachweis:
Beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für Krankenfahrten jeglicher Art. Zeigen Sie die Genehmigung bei jeder Fahrt vor.
Zusätzlich ist weiterhin eine Verordnung jeder Fahrt durch Ihren Arzt erforderlich (gilt u.a. als Anwesenheitsbescheinigung).
Der gesetzliche Eigenanteil* muss pro Fahrt bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze im Taxi bar bezahlt werden.
Nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze (1% bzw. 2% Ihres Familien-Jahreseinkommens) erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung über die Befreiung vom Eigenanteil (Befreiungsausweis) und brauchen im Taxi nichts mehr zu bezahlen.
Ambulante Operationen, Tagesklinik
(Ambulante Behandlungen, die einen stationären Aufenthalt ersetzen)
Ärztliche Verordnung jeder einzelnen Fahrt erforderlich
Gesetzlicher Eigenanteil* beu der ersten und letzten Fahrt, muss im Taxi bar bezahlt werden
Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse.
Dialysepatienten
Schriftliche Genehmigung** der Fahrten durch die Krankenkasse
Ärztliche Verordnung erforderlich ("Dauerschein" für mehrere Fahrten, wird bei Alpha Taxi deponiert)
Über den Eigenanteil erhalten Sie monatlich eine Rechnung. Die Höhe des Eigenanteils richtet sich nach den Bestimmungen Ihrer Krankenkasse.
Nach Erreichen Ihrer persönlichen jährlichen Belastungsgrenze brauchen Sie keinen Eigenanteil mehr zu bezahlen. Wenn Sie einen entsprechenden Bescheid erhalten, informieren Sie bitte unser Büro.
Strahlen- / Chemotherapie
Vorherige schriftliche Genehmigung** der Fahrten durch die Krankenkasse erforderlich
Ärztliche Verordnung erforderlich (meist für mehrere Fahrten). Übergeben Sie diese Verordnung bei der ersten Taxifahrt dem Fahrer.
Je nach Genehmugung der Krankenkasse muss entweder der gesetzliche Eigenanteil bei der ersten und letzten Fahrt bar bezahlt werden oder aber der gesetzliche Eigenanteil muss bei jeder Fahrt bar bezahlt werden.
Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse (nach Erreichen Ihrer jährlichen Belastungsgrenze).
Fahrten zu stationären Behandlungen
(Einlieferungen oder Entlassungen bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag)
Ärztliche Verordnung erforderlich
Gesetzlicher Eigenanteil* pro Fahrt muss im Taxi bar bezahlt werden
Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse (nach Erreichen der jährlichen Belastungsgrenze)
Kostenträger: Unfallkasse, Berufsgenossenschaften
Ärztliche Verordnung (Verordnung der Schule / des Kindergartens) erforderlich
Kein Eigenanteil
Gesetzlicher Eigenanteil
10% des Fahrpreises
mindestens 5 Euro
höchstens 10 Euro
Bitte lassen Sie sich vom Fahrer eine Quittung ausstellen! Sammeln Sie die einzelnen Quittungen und reiche Sie bei Ihrer Krankenkasse ein.
Von der Krankenkasse ausgestellte Befreiungsausweise sind immer nur bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres gültig!