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Allgemein:

Krankenfahrten

Wir schaffen Mobilität - ob zum Arztbesuch oder Krankenhaus

Wir möchten Ihnen helfen, gesund zu werden - deshalb sollte Ihre Taxifahrt zum Arzt oder Krankenhaus bequem
und problemlos sein.



Wir sind Ihr Partner für:

Wir schaffen Mobilität - trotz Handicap & Rollstuhl

Wirt möchten, dass Sie trotz Einschränkung mobil bleiben. Nutzen Sie unseren umfassenden Service speziell für Rollstuhlfahrten.
Unser Fuhrpark umfasst unter anderem speziell umgebaute Fahrzeuge für die Beförderung von Rollstuhlfahrern.

Wir sind anerkannt bei allen Krankenkassen, Unfallkassen und Berufsgenossenschaften.

Grundsätzliches

Alle Fahrten müssen im Voraus durch Ihre Krankenkasse genehmigt werden (Ausnahme: Fahrten zu stationären Behandungen).
Stellen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse einen entsprechenden Antrag.

Die Genehmigung müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen und dem Fahrer vorzeigen.

Fahrten zu ambulanten Behandlungen

(Arztbesuche, Krankengymnastik, ambulante Behandlungen im Krankenhaus)

Nur für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben aG, H oder BI und Personen mit der
Pflegestufe 2 oder 3; auf ärztliche Anordnung in Sonderfällen auch Personen ohne diesen amtlichen Nachweis:

Ambulante Operationen, Tagesklinik

(Ambulante Behandlungen, die einen stationären Aufenthalt ersetzen)

Dialysepatienten

Strahlen- / Chemotherapie

Fahrten zu stationären Behandlungen

(Einlieferungen oder Entlassungen bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag)

Kostenträger: Unfallkasse, Berufsgenossenschaften

Gesetzlicher Eigenanteil

Bitte lassen Sie sich vom Fahrer eine Quittung ausstellen! Sammeln Sie die einzelnen Quittungen und reiche Sie bei Ihrer Krankenkasse ein.

Von der Krankenkasse ausgestellte Befreiungsausweise sind immer nur bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres gültig!




Erläuterungen:

* siehe Abschnitt Eigenanteil

** z.B. durch Ausweis